Selbstregulierung der Werbung für alkoholhaltige Getränke
In Bezug auf die Werbung für alkoholhaltige Getränke funktioniert die freiwillige Selbstkontrolle in Deutschland beispielhaft. Die „Verhaltensregeln über die kommerzielle Kommunikation für alkoholhaltige Getränke“ des Zentralverbandes der deutschen Werbewirtschaft e. V. (ZAW) stellen eine international anerkannte Benchmark im Bereich der freiwilligen Werbeselbstkontrolle dar. Alkoholwirtschaft, Handel, Agenturen und Medien haben die bereits mehrfach aktualisierten freiwilligen Verhaltensregeln des Deutschen Werberats für alkoholhaltige Getränke zum 01.04.2009 noch einmal erweitert. Die Verhaltensregeln werden durch den Deutschen Werberat effektiv überwacht.
Das neue erweiterte Regelwerk umfasst neun Themenfelder. Unter anderem soll Markt-Kommunikation nicht zu missbräuchlichem Alkoholkonsum auffordern, keine trinkenden Kinder, Jugendliche, Leistungssportler, Fahrzeugführende oder Personen des Heilgewerbes zeigen, Kinder und Jugendliche nicht zum Alkoholkonsum auffordern und auch nicht in Medien erfolgen, deren redaktioneller Teil sich mehrheitlich an Kinder oder Jugendliche richtet. Ferner sollen Aussagen zur Beseitigung, Linderung oder Verhütung von Krankheiten unterbleiben, hoher Alkoholgehalt nicht besonders herausgestellt sowie keine Wirkung nahe gelegt werden, die auf die Beseitigung oder Überwindung psychosozialer Konflikte oder der physischen Leistungsfähigkeit abstellen.
In Deutschland kann sich jeder Bürger mit einer begründeten Beschwerde über einzelne Werbemaßnahmen an den Deutschen Werberat wenden. Damit kann das Publikum in Deutschland eine demokratische und moralische Aufsicht über das Werbegeschehen ausüben.
Machen Sie von dieser Möglichkeit Gebrauch, wenn Ihnen eine Werbemaßnahme auffällt, die gegen das Regelwerk verstößt.